Sanwald & Partner

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Steuerberatung auf Augenhöhe

Herzlich willkommen zur Steuerberatungsgesellschaft Sanwald & Partner! Schauen Sie sich auf unserer Seite um – und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerangelegenheiten im Blick haben. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich, kompetent und so, dass Sie den Durchblick behalten!

Aktuelle Informationen

  • Streit um Dienstleistungen auf der Esoterik-Messe

    Im Streit um die Wirksamkeit eines auf einer Esoterik-Messe geschlossenen Dienstleistungsvertrages erachtete das AG München eine Klage auf Rückzahlung von 600 Euro für teilweise begründet und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 200 Euro (Az. 275 C 21496/23).

  • Anhörung zur dritten Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer – BS WP/vBP

    Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) zur Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten vorzuschlagen.

  • Industrie sieht in KI die Zukunft – aber zögert beim Einsatz

    Geht es nach der deutschen Industrie, wird Künstliche Intelligenz die Branche nicht nur prägen, sondern maßgeblich über ihre Zukunft entscheiden. 78 % der deutschen Industrieunternehmen sind überzeugt, dass der Einsatz von KI künftig entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sein wird. Für 70 % ist KI lt. Bitkom sogar die wichtigste Technologie für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie überhaupt.

  • Eine Verurteilung in einer Bußgeldsache steht einer Verurteilung wegen einer Strafsache nicht entgegen

    Das Pfälzische Oberlandesgericht entschied, dass die Verurteilung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässigen Überschreitens des Termins zur Vorführung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr nicht entgegensteht, auch wenn beide Taten zeitgleich verwirklicht werden und dasselbe Fahrzeug betreffen (Az. 1 ORs 1 SRs 16/23).

  • Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

    Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht betreuenden Vater nicht mehr sehen möchte und es deswegen zu einem Kontaktabbruch kommt. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 7 UF 46/23).

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Steuerberater & Partner

Steuerberater
Dipl.-Ing. Horst Sanwald

Tel. +49 (6151) 10101-0
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Der Gründer der Sanwald & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Ing. Horst Sanwald, wurde 1947 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und Saarbrücken wurde er Revisionsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 1981 wurde Dipl.-Ing. Horst Sanwald dann durch den Senator für Finanzen in Berlin zu seiner heutigen Tätigkeit bestellt: zum Steuerberater. 

Steuerberater
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Florian Sanwald

Tel. +49 (6151) 10101-23
sanwald.florian@steuerbuero.net

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Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Florian Sanwald erblickte im Jahr 1977 in Berlin das Licht der Welt. Dem guten Ruf der dortigen Technischen Universität folgend, führte ihn sein Weg zum Studium des Wirtschaftsingenieurwesens nach Darmstadt, das er im Jahr 2007 erfolgreich abschloss. Er wurde 2011 durch die Steuerberaterkammer Hessen zum Steuerberater bestellt. Wie alle unsere Steuerberater nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil und bleibt so stets auf dem neuesten Stand. 

Steuerberater
Sebastian Schäfer

Tel. +49 (6151) 10101-26
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Aus dem schönen Groß-Umstadt in Hessen stammt unser Steuerberater Sebastian Schäfer, wo er 1983 geboren wurde. Er legte 2004 seine Prüfung zum Steuerfachangestellten ab, 2009 dann die Prüfung zum Steuerfachwirt. Nach dem erfolgreich absolvierten Steuerberater-Examen erfolgte am 29.4.2013 die Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hessen.